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Allgemeine Verteilerbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 – Geltungsbereich und Rolle
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
Artikel 3 – Registrierung, Profil und Richtigkeit der Angaben
Artikel 4 – Kampagnen: Angebot, Annahme und Planung
Artikel 5 – Empfang, Lagerung und Sorgfaltspflichten
Artikel 6 – Durchführung: Qualitäts- und Prozessregeln
Artikel 7 – Mindestdokumentation und Nachweis der Durchführung
Artikel 8 – Unter- oder Übererfüllung (Toleranz)
Artikel 9 – Restmengen, Rücksendung und Vernichtung
Artikel 10 – Vergütung, Abrechnung und Auszahlung
Artikel 11 – Beschwerden und Nachbesserung
Artikel 12 – Haftung
Artikel 13 – Vertraulichkeit und Non-Circumvention
Artikel 14 – Laufzeit und Beendigung
Artikel 15 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Artikel 1 – Geltungsbereich und Rolle

1.1 Diese Partnerbedingungen gelten für jede Registrierung, Annahme und Durchführung von Distributionsaufträgen durch einen Verteiler über InsertPartner (Plattform der Leufgens GmbH).
1.2 Leufgens GmbH (handelnd unter dem Namen InsertPartner) ist Auftraggeber gegenüber dem Verteiler für die Durchführung der Distribution.
1.3 Der Verteiler handelt ausschließlich B2B und erklärt, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.4 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden (einschließlich E-Mail/Portal).

Artikel 2 – Begriffsbestimmungen

2.1 Verteiler / Partner: das Unternehmen, das Inserts Paketen (oder anderen vereinbarten Trägern) beilegt und damit die Distribution ausführt.
2.2 Kampagne: der Distributionsauftrag, wie von Leufgens angeboten, inklusive Mengen, Zeitraum, Zielgruppe/Segment, Anweisungen und Vergütung.
2.3 Inserts: von Leufgens angelieferte physische Beilagen (Flyer, Carrier, Karten etc.).
2.4 Annahme: der Zeitpunkt, zu dem der Verteiler eine Kampagne über das Portal (oder schriftlich) bestätigt und damit seine Pflichten übernimmt.
2.5 Nachweis/Dokumentation: mindestens die Empfangsbestätigung sowie die Verbrauchs-/Bestandsdokumentation gemäß diesen Partnerbedingungen.
2.6 Operativer Standort: Fulfillment-Standort(e), an denen Verpackung und Beilegung der Inserts stattfinden.

Artikel 3 – Registrierung, Profil und Richtigkeit der Angaben

3.1 Der Verteiler stellt korrekte Unternehmens- und Kontaktdaten sowie Informationen zu Zielgruppen/Volumen/Kapazitäten bereit.
3.2 Der Verteiler ist verpflichtet, sein Profil aktuell zu halten (z. B. Adressänderungen, neue Standorte, geänderte Volumina).
3.3 Leufgens kann Registrierungen ablehnen oder Accounts beenden, wenn Angaben unzutreffend sind, Missbrauch vorliegt oder begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen.

Artikel 4 – Kampagnen: Angebot, Annahme und Planung

4.1 Leufgens kann Kampagnen auf Basis des Profils des Verteilers anbieten. Der Verteiler ist nicht verpflichtet, Kampagnen anzunehmen.
4.2 Mit Annahme bestätigt der Verteiler u. a.: Zeitraum, Menge, Art der Beilegung, ggf. Bündel-/Handling-Anweisungen und die vereinbarte Vergütung.
4.3 Der Verteiler führt die Kampagne innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus. Wenn der Verteiler erwartet, dass dies nicht möglich ist, informiert er Leufgens unverzüglich.
4.4 Der Verteiler nutzt Inserts ausschließlich für die vereinbarte Kampagne und verteilt nicht außerhalb des vereinbarten Rahmens.

Artikel 5 – Empfang, Lagerung und Sorgfaltspflichten

5.1 Der Verteiler nimmt die Inserts am vereinbarten Ort entgegen und prüft spätestens innerhalb von 2 Werktagen: Anzahl der Packstücke/Kolli, sichtbare Schäden und (soweit praktikabel) Mengen.
5.2 Der Verteiler bestätigt den Empfang (Datum, Mengen, Abweichungen) schriftlich oder über das Portal.
5.3 Der Verteiler lagert Inserts trocken, sauber und sicher, schützt sie vor Beschädigung und verhindert Verlust/unerlaubte Nutzung.
5.4 Inserts bleiben Eigentum von Leufgens (bzw. des Werbetreibenden über Leufgens), bis sie verteilt oder gemäß Anweisung zurückgesendet/vernichtet wurden.

Artikel 6 – Durchführung: Qualitäts- und Prozessregeln

6.1 Der Verteiler legt die Inserts wie vereinbart den Paketen bei (z. B. 1 Insert pro Paket), konsistent und passend zum eigenen Verpackungsprozess.
6.2 Der Verteiler ergreift angemessene Maßnahmen, um Beschädigungen zu vermeiden (kein Knicken, Reißen, Nässe).
6.3 Der Verteiler verändert Inserts nicht und bringt keine eigenen Sticker/Markierungen an, es sei denn, Leufgens hat dies vorher schriftlich erlaubt.
6.4 Der Verteiler verteilt Inserts nicht zusammen mit verbotenen/unangemessenen Inhalten (z. B. rechtswidrige Produkte), wenn dies ein Compliance-Risiko darstellt; der Verteiler informiert Leufgens umgehend.
6.5 Maximal drei Beilagen pro Paket: Der Verteiler stellt sicher, dass in einem Paket niemals mehr als drei (3) unterschiedliche Beilagen/Inserts verarbeitet werden, einschließlich etwaiger eigener Beilagen des Verteilers. Wenn der Verteiler erwartet, dass dies operativ nicht einhaltbar ist (z. B. aufgrund paralleler interner Kampagnen), informiert er Leufgens vorab, damit Planung oder Anweisungen angepasst werden können.

Artikel 7 – Mindestdokumentation und Nachweis der Durchführung

7.1 Der Verteiler dokumentiert mindestens (je Kampagne):

  • Empfang (Datum, Mengen, Batch-/Lieferscheinreferenz)
  • Startdatum der Distribution
  • Enddatum oder Status (laufend/abgeschlossen)
  • verbrauchte/verteilte Menge auf Basis des Bestands: Anfangsbestand + Eingang – Endbestand
  • etwaige Abweichungen (Schäden, Ausschuss, Prozessprobleme)

7.2 Leufgens kann ein einfaches PoD-Formular (Proof of Distribution) bereitstellen. Der Verteiler füllt dieses auf Anfrage aus und übermittelt es innerhalb einer angemessenen Frist.
7.3 Ergänzende Nachweise (Foto/Video am Packplatz, WMS-Export, Stichprobe/Testbestellungen) können pro Kampagne vorab vereinbart werden. Wenn der Verteiler hierfür zusätzlichen Aufwand oder IT-Anpassungen benötigt, werden entsprechende Vereinbarungen im Voraus getroffen.
7.4 Der Verteiler ist nicht verpflichtet, ergänzende Nachweise nachträglich zu liefern, wenn diese nicht vor Beginn der Kampagne vereinbart wurden.

Artikel 8 – Unter- oder Übererfüllung (Toleranz)

8.1 Eine Abweichung der tatsächlich verteilten Menge bis ±2% gilt als akzeptabel, sofern sie durch operative Verarbeitung erklärbar ist.
8.2 Wenn der Verteiler erwartet, dass eine größere Abweichung entsteht (z. B. zu geringes Volumen), informiert er Leufgens rechtzeitig, damit Leufgens umplanen kann (Verlängerung oder Verlagerung zu einem anderen Partner).

Artikel 9 – Restmengen, Rücksendung und Vernichtung

9.1 Nach Abschluss einer Kampagne hält der Verteiler Restmengen getrennt und teilt Leufgens die verbleibende Menge mit.
9.2 Restmengen werden ausschließlich gemäß Anweisung von Leufgens verarbeitet:

  • Rücksendung, oder
  • Aufbewahrung für eine Folgekampagne, oder
  • Vernichtung.
    9.3 Bei Rücksendung verpackt der Verteiler die Restmengen ordnungsgemäß. Kosten der Rücksendung/Verarbeitung werden gemäß Kampagnenvereinbarung verrechnet (Standard: zulasten des Werbetreibenden/Auftraggebers über Leufgens, sofern nicht anders vereinbart).
    9.4 Eine Vernichtung erfolgt nur nach schriftlicher Bestätigung durch Leufgens (außer in Fällen, in denen aus Sicherheits-/Schutzgründen sofortiges Handeln erforderlich ist).

Artikel 10 – Vergütung, Abrechnung und Auszahlung

10.1 Die Vergütung je Kampagne (z. B. Betrag pro 1.000, pro Insert oder Pauschale) wird im Voraus festgelegt.

10.2 Der Verteiler stellt Leufgens eine Rechnung (oder erhält eine Auszahlung gemäß Plattformprozess) auf Basis von:

  • Annahme und Durchführung der Kampagne sowie
  • der Mindestdokumentation/des Nachweises gemäß Artikel 7.

10.3 Auszahlungszeitpunkt
a) Kampagnen bis einschließlich 3 Monate: Auszahlung nach Abschluss der Kampagne auf Basis der Mindestdokumentation/des Nachweises gemäß Artikel 7.
b) Kampagnen länger als 3 Monate: monatliche Teil-Auszahlung auf Basis der im jeweiligen Monat verteilten/verbrauchten Menge (gemäß Artikel 7), mit Endabrechnung nach Kampagnenende (u. a. für Restmengen, Korrekturen und etwaige Abweichungen).

10.4 Leufgens ist berechtigt, Auszahlungen auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Durchführung bestehen, die Mindestdokumentation fehlt oder eine Beschwerdeprüfung läuft.
10.5 Stellt sich nachträglich heraus, dass Mengen oder Durchführung nachweislich falsch angegeben wurden, ist Leufgens berechtigt, Korrekturen vorzunehmen und zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzufordern.

Artikel 11 – Beschwerden und Nachbesserung

11.1 Der Verteiler meldet Probleme (Beschädigung, Verlust, Prozessstopp) unverzüglich an Leufgens.
11.2 Sofern eine Nachbesserung möglich ist (z. B. Verlängerung der Kampagne, zusätzliche Anweisungen), wirkt der Verteiler angemessen mit.
11.3 Wiederholte oder gravierende Pflichtverletzungen können zu (vorübergehendem) Ausschluss von neuen Kampagnen führen.

Artikel 12 – Haftung

12.1 Der Verteiler haftet für unmittelbare Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Nichtbeachtung dieser Partnerbedingungen beruhen.
12.2 Der Verteiler haftet nicht für mittelbare Schäden (Folgeschäden, entgangenen Gewinn) bei Leufgens oder Werbetreibenden.
12.3 Gehen Inserts beim Verteiler nachweislich verloren oder werden durch Pflichtverletzung des Verteilers beschädigt, ersetzt der Verteiler mindestens angemessene und nachweisbare Ersatz- und Logistikkosten (Produktion/Neulieferung), soweit dies angemessen ist.

Artikel 13 – Vertraulichkeit und Non-Circumvention

13.1 Der Verteiler behandelt Kampagnendaten, Preise, Zielgruppen, Mengen sowie Informationen über Werbetreibende vertraulich.
13.2 Der Verteiler wird Werbetreibende, die über InsertPartner distribuieren, nicht aktiv ansprechen, um außerhalb von InsertPartner für dieselben Inserts/Kampagnen zusammenzuarbeiten – während der Kampagne und bis 12 Monate danach –, es sei denn, Leufgens erteilt schriftlich eine Zustimmung.

Artikel 14 – Laufzeit und Beendigung

14.1 Diese Partnerbedingungen gelten, solange der Verteiler einen Account hat und/oder Kampagnen ausführt.
14.2 Leufgens kann den Account des Verteilers (vorübergehend) sperren oder beenden bei Missbrauch, wiederholten Beschwerden, Nichtleistung, Betrug oder Reputationsrisiko.
14.3 Bei Beendigung bleiben Regelungen zu Vertraulichkeit, Haftung und offenen Pflichten wirksam.

Artikel 15 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.2 Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
15.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Leufgens.