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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 – Identität des Unternehmers
Artikel 3 – Geltungsbereich (ausschließlich B2B)
Artikel 4 – Angebot
Artikel 5 – Zustandekommen des Vertrages
Artikel 6 – Spezifikationen, Daten und Freigabe
Artikel 7 – Produktion (Sonderanfertigung) und Toleranzen
Artikel 8 – Distribution als Dienstleistung (Planung, Durchführung, Abhängigkeiten)
Artikel 9 – Mengen bei der Distribution, Volumenengpässe, Restmengen und keine Erfolgsgarantie
Artikel 10 – Inhalt, Compliance und Recht zur Aussetzung/Beendigung
Artikel 11 – Nachweis der Durchführung der Distribution
Artikel 12 – Datenschutz bei ergänzenden Nachweisen
Artikel 13 – Preise und Umsatzsteuer
Artikel 14 – Zahlung (100% im Voraus)
Artikel 15 – Stornierung, Änderungen und Stopps
Artikel 16 – Lieferung, Transport und Gefahrübergang
Artikel 17 – Reklamationen und Meldefristen
Artikel 18 – Haftung
Artikel 19 – Höhere Gewalt
Artikel 20 – Vertraulichkeit
Artikel 21 – Portfolio- und Referenznutzung
Artikel 22 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffe:

1.1 InsertPartner: die (Online-)Plattform und der Handelsname, unter dem Leufgens ihre Leistungen und Produkte rund um Inserts (Produktion und Distribution) anbietet.
1.2 Leufgens: Leufgens GmbH, mit Sitz in Stolberg (Deutschland), handelnd unter dem Namen InsertPartner.
1.3 Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und über InsertPartner einen Vertrag mit Leufgens abschließt.
1.4 Parteien: Leufgens und der Auftraggeber gemeinsam.
1.5 Vertrag: jeder Vertrag zwischen Leufgens und dem Auftraggeber über die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen, einschließlich Angebote, Auftragsbestätigungen und Anlagen.
1.6 Angebot: jede (Online- oder schriftliche) Offerte/Angebotsabgabe von Leufgens über Produkte und/oder Dienstleistungen.
1.7 Auftrag/Bestellung: die Beauftragung von Leufgens durch den Auftraggeber zur Erbringung von Produkten und/oder Dienstleistungen.
1.8 Auftragsbestätigung: die schriftliche (einschließlich E-Mail) Bestätigung von Leufgens, in der Spezifikationen, Mengen, Zeitplanung, Preise und weitere Vereinbarungen festgelegt sind.
1.9 Produkte / Inserts: von Leufgens zu produzierende Druckerzeugnisse und/oder physische Beilagen (z. B. Flyer, Carrier, Karten und Varianten), ggf. mit Personalisierung, Codes, Rubbelfläche und/oder zusätzlichen Veredelungen.
1.10 Dienstleistungen: von Leufgens zu erbringende Leistungen, insbesondere (aber nicht ausschließlich) Matching, Planung, Logistikorganisation, Handling, Lagerung (sofern anwendbar) sowie die (veranlasste) Distribution von Inserts über Distributionspartner.
1.11 Distribution: das (veranlasste) Beilegen von Inserts in Pakete und/oder andere vereinbarte Distributionsformen über einen oder mehrere Distributionspartner während einer Kampagne.
1.12 Distributionspartner: ein Dritter (z. B. Webshop/Fulfillment-Standort/Distributor), der von Leufgens zur Durchführung (von Teilen) der Distribution eingesetzt wird.
1.13 Kampagne: der vereinbarte Zeitraum und/oder Auftrag zur Distribution gemäß Auftragsbestätigung (ggf. inkl. Zielgruppe/Segment).
1.14 Anliefer- und Produktionsspezifikationen: technische und operative Anforderungen an Daten, Materialien, Bündelung/Verpackung, Label-/Referenzangaben, Mengen und Fristen, wie von Leufgens veröffentlicht oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
1.15 Werktage: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
1.16 Schriftlich: per E-Mail oder Brief; Kommunikation über die Plattform (Dashboard) kann gleichgestellt werden, sofern Leufgens dies ermöglicht.
1.17 Mehrleistungen/Mehraufwand: Leistungen oder Kosten außerhalb der Auftragsbestätigung, z. B. durch Änderungen nach Freigabe, zusätzliches Handling, Umverpackung, Express, ergänzende Nachweise/Audits oder zusätzliche logistische Bewegungen.
1.18 Vertrauliche Informationen: sämtliche nicht-öffentlichen Informationen der Parteien, u. a. Preise, Volumina, Kampagnen, Zielgruppeninformationen, Prozesse, technische Daten und Know-how.
1.19 Lieferschein/Packzettel: das (digitale oder papiergebundene) Dokument von Leufgens, mit dem die Lieferung von Inserts am vereinbarten Ort (beim Auftraggeber und/oder einem Distributionspartner) dokumentiert wird, einschließlich Datum, Mengen und relevanter Referenzen (z. B. Batch-, Kolli- oder Auftragsreferenzen).
1.20 Höhere Gewalt: jedes Ereignis außerhalb der angemessenen Kontrolle von Leufgens, das die (vorübergehende) Vertragserfüllung verhindert, einschließlich u. a. Störungen bei Lieferanten/Partnern, Transportprobleme, Zoll/Regulierung, Streiks, Brand, Pandemien und behördliche Maßnahmen.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 2 – Identität des Unternehmers

Leufgens GmbH (handelnd unter dem Namen InsertPartner)
Obere Steinfurt, 52222 Stolberg (DE)
+49 (0)2402 96 52 15 (Werktage 08:00–17:00)
jeroen.gulpen@leufgens.de
AG Aachen, Nr. 11505
USt-IdNr.: DE 280972020

Artikel 3 – Geltungsbereich (ausschließlich B2B)

3.1 Diese AGB gelten ausschließlich für Angebote, Aufträge und Verträge zwischen Leufgens und dem Auftraggeber.
3.2 InsertPartner beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden. Mit einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen/beruflichen Tätigkeit zu handeln.
3.3 Abweichungen gelten nur, wenn sie von Leufgens schriftlich bestätigt wurden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.4 Die Anliefer- und Produktionsspezifikationen sind integraler Bestandteil des Vertrages. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Auftragsbestätigung, (2) Anliefer- und Produktionsspezifikationen, (3) diese AGB.
3.5 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Artikel 4 – Angebot

4.1 Angebote, Preise und Lieferzeiten sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Offensichtliche Irrtümer (Druck-, Satz- oder Rechenfehler) binden Leufgens nicht.
4.3 Abbildungen/Beispiele sind unverbindlich; Farben können aufgrund von Bildschirmeinstellungen, Materialien und Produktionsprozessen abweichen.

Artikel 5 – Zustandekommen des Vertrages

5.1 Der Vertrag kommt zustande durch (a) die Auftragsbestätigung von Leufgens oder (b) den Beginn der Ausführung durch Leufgens.
5.2 Maßgeblich für Umfang und Inhalt ist ausschließlich die Auftragsbestätigung.
5.3 Leufgens ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder auszusetzen, insbesondere bei technischer Undurchführbarkeit, unklaren Spezifikationen, Zahlungsrisiken oder (möglichen) Verstößen gegen Gesetze/Vorschriften.

Artikel 6 – Spezifikationen, Daten und Freigabe

6.1 Der Auftraggeber liefert korrekte Daten/Texte/Bilder gemäß Anliefer- und Produktionsspezifikationen und innerhalb der vereinbarten Fristen.
6.2 Der Auftraggeber gewährleistet die erforderlichen Rechte (Urheber-/Marken-/Persönlichkeitsrechte) sowie die Richtigkeit von Claims, Preisen, Teilnahmebedingungen und gesetzlich erforderlichen Hinweisen auf den Inserts.
6.3 Ein (digitaler) Proof/Preview oder eine Produktionsskizze dient der Kontrolle. Nach Freigabe trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt.
6.4 Änderungen nach Freigabe können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen.

Artikel 7 – Produktion (Sonderanfertigung) und Toleranzen

7.1 Inserts werden (in der Regel) als Sonderanfertigung gemäß den Spezifikationen des Auftraggebers produziert.
7.2 Mengenabweichungen bis ±2% gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
7.3 Farb-, Schnitt-, Falz- und Positionsabweichungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

Artikel 8 – Distribution als Dienstleistung (Planung, Durchführung, Abhängigkeiten)

8.1 Leufgens organisiert und führt die Distribution gemäß Auftragsbestätigung aus (oder lässt sie ausführen). Leufgens bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der verkauften Produktions- und Distributionsleistung verantwortlich.
8.2 Die Distribution hängt u. a. von Kapazitäten, Auftragsvolumen und operativen Gegebenheiten an Fulfillment-/Distributionsstandorten ab. Leufgens erbringt eine Leistung nach bestem Bemühen entsprechend der vereinbarten Kampagnenplanung.
8.3 Verspätete Bereitstellung von Inputs (Daten, Freigabe oder andere erforderliche Informationen) kann zu Neuplanung und Mehrkosten führen.
8.4 Leufgens ist berechtigt, eine Kampagne auf mehrere Standorte und/oder Teilzeiträume aufzuteilen, sofern dies zur angemessenen Durchführung erforderlich ist.

Artikel 9 – Mengen bei der Distribution, Volumenengpässe, Restmengen und keine Erfolgsgarantie

9.1 Distributionstoleranz: Abweichungen der tatsächlich distribuierten Menge bis ±2% gegenüber der vereinbarten Menge gelten als vertragsgemäß.
9.2 Volumenengpass bei der Distribution: Ist es (vorübergehend) nicht möglich, die vereinbarte Menge innerhalb des Kampagnenzeitraums zu distribuieren (z. B. wegen unzureichendem Paketvolumen/Kapazität bei einem oder mehreren Distributionspartnern), ist Leufgens berechtigt, (a) die Kampagne angemessen zu verlängern und/oder (b) (Teile der) Distribution über andere Partner auszuführen. Ist eine (vollständige) Durchführung dennoch nicht zumutbar möglich, wird Leufgens nach Wahl entweder den nicht ausgeführten Anteil in einem Folgezeitraum nachholen oder eine anteilige Verrechnung/Gutschrift auf den Distributionsanteil vornehmen.
9.3 Restmengen: Nach Kampagnenende werden Restmengen auf Wunsch des Auftraggebers auf Kosten des Auftraggebers zurückgesendet. Erteilt der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung durch Leufgens keine Weisung, ist Leufgens berechtigt, Restmengen (a) gegen Vergütung zwischenzulagern oder (b) zum Selbstkostenpreis vernichten zu lassen – je nachdem, was unter den Umständen angemessen ist.
9.4 Keine Garantie für Response/Conversion: Leufgens übernimmt keine Garantie für Response, Conversion, Umsatz oder sonstige Marketing-Ergebnisse. Die Verpflichtung von Leufgens bezieht sich auf Produktion und/oder (veranlasste) Distribution gemäß Auftragsbestätigung, nicht auf Kampagnenerfolg.

Artikel 10 – Inhalt, Compliance und Recht zur Aussetzung/Beendigung

10.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Inhalt der Inserts (Text, Bild, Claims, Angebote, Teilnahmebedingungen sowie Produkte/Dienstleistungen) rechtskonform ist und weder irreführend noch rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt.
10.2 Leufgens ist berechtigt, einen Auftrag oder (Teile) einer Kampagne abzulehnen, zu pausieren oder zu stoppen, wenn Leufgens vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass die Inserts gegen Gesetze/Vorschriften verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder ein Reputations-/Compliance-Risiko für Leufgens oder Distributionspartner darstellen.
10.3 Bereits entstandene Kosten (Produktion, Logistik, Handling, Lagerung, Rücksendung/Vernichtung) trägt der Auftraggeber, sofern die Ursache nicht nachweislich Leufgens zuzurechnen ist.

Artikel 11 – Nachweis der Durchführung der Distribution

11.1 Als Standardnachweis der Lieferung an Fulfillment-/Distributionsstandorte gilt der Lieferschein/Packzettel von Leufgens (mit Mengen und Referenzen).
11.2 Leufgens stellt standardmäßig keinen Abschlussreport über distribuierte Mengen zur Verfügung, sofern nicht schriftlich vereinbart.
11.3 Ergänzende Nachweise (z. B. Verbrauchs-/Bestandsnachweis, Foto-/Videobeleg, Audit oder Testbestellungen) können auf Anfrage vereinbart werden. Etwaige Kosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
11.4 Ergänzende Nachweise nur vorab vereinbar: Ergänzende Nachweise gemäß Artikel 11.3 können nur erbracht werden, wenn dies vor Beginn der Kampagne schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber erkennt an, dass bestimmte Nachweisformen (z. B. Foto-/Videobelege oder spezifische WMS-Exporte) nachträglich nicht oder nicht verlässlich erstellt werden können.

Artikel 12 – Datenschutz bei ergänzenden Nachweisen

12.1 Werden Foto-/Videobelege oder WMS-Exporte als ergänzende Nachweise vereinbart, treffen die Parteien angemessene Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu vermeiden (z. B. Adresslabels, Namen oder erkennbare Personen). Erforderlichenfalls wird anonymisiert/abgedeckt.

Artikel 13 – Preise und Umsatzsteuer

13.1 Preise bestehen aus Produktionspreis und – sofern beauftragt – Distributionspreis gemäß Auftragsbestätigung.
13.2 Mehrleistungen/Mehraufwand (Express, zusätzliches Handling, Umverpackung, ergänzende Nachweise/Audits, Änderungen nach Freigabe) können berechnet werden.
13.3 Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Auftraggeber stellt auf Anfrage eine gültige USt-IdNr. zur Verfügung; die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den anwendbaren (EU-)Vorschriften.

Artikel 14 – Zahlung (100% im Voraus)

14.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, zahlt der Auftraggeber 100% im Voraus.
14.2 Leufgens ist berechtigt, die Ausführung (Produktion und/oder Distribution) bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
14.3 Bei verspäteter Zahlung schuldet der Auftraggeber gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene außergerichtliche Inkassokosten.

Artikel 15 – Stornierung, Änderungen und Stopps

15.1 Stornierungen/Änderungen sind nur wirksam, wenn Leufgens diese schriftlich bestätigt.
15.2 Bei Sonderanfertigung: Sobald Vorbereitung oder Produktion begonnen hat, ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich; entstandene Kosten sowie reservierte Kapazitäten werden berechnet.
15.3 Bei Distribution: Sobald Kampagnenplanung/Logistik begonnen hat, kann ein Stopp zu Kosten führen (Handling, Lagerung, Rücksendung, Neuplanung).
15.4 Kein Widerrufsrecht (B2B): Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass dem Auftraggeber kein Widerrufsrecht/keine Widerrufsfrist zusteht. Eine Stornierung ist ausschließlich gemäß diesem Artikel 15 möglich.

Artikel 16 – Lieferung, Transport und Gefahrübergang

16.1 Die Lieferung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung (an den Auftraggeber oder an einen vereinbarten Standort).
16.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Beschädigung geht mit Lieferung am vereinbarten Ort auf den Auftraggeber über, sofern nicht anders vereinbart.
16.3 Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindliche (Fix-)Frist vereinbart wurden.

Artikel 17 – Reklamationen und Meldefristen

17.1 Reklamationen zur Produktion sind schriftlich innerhalb von 10 Werktagen nach Wareneingang zu melden.
17.2 Reklamationen zur Distribution (soweit nachweisbar) sind schriftlich innerhalb von 10 Werktagen nach Ende des Kampagnenzeitraums zu melden, oder – sofern ergänzende Nachweise vereinbart sind – innerhalb von 10 Werktagen nach deren Erhalt.
17.3 Nach Ablauf der Frist erlischt das Reklamationsrecht.
17.4 Der Auftraggeber wirkt an der Prüfung mit; Produkte dürfen nicht verarbeitet/weitergegeben werden, wenn dadurch die Prüfung unzumutbar erschwert oder unmöglich wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Artikel 18 – Haftung

18.1 Leufgens haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
18.2 Die Haftung ist pro Auftrag begrenzt auf den (netto) vom Auftraggeber für den betreffenden Auftrag gezahlten Betrag; maximal jedoch auf die von der Haftpflichtversicherung ausgezahlte Summe (falls diese geringer ist).
18.3 Keine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter.
18.4 Keine Haftung für Fehler, die auf unrichtigen/unvollständigen Informationen, Daten oder Weisungen des Auftraggebers beruhen.
18.5 Der Auftraggeber stellt Leufgens von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Inhalt der Inserts, Rechtsverletzungen, irreführenden Aussagen oder Compliance-Verstößen stehen.

Artikel 19 – Höhere Gewalt

19.1 Bei höherer Gewalt ist Leufgens berechtigt, die Leistung auszusetzen oder den Vertrag (teilweise) aufzulösen, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
19.2 Höhere Gewalt umfasst u. a. Störungen bei Lieferanten/Partnern, Transportprobleme, Zoll/Regulierung, Streiks, Brand, Pandemien und behördliche Maßnahmen.

Artikel 20 – Vertraulichkeit

20.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen (Preise, Kampagnen, Zielgruppeninformationen, technisches Know-how) vertraulich, auch nach Vertragsende.

Artikel 21 – Portfolio- und Referenznutzung

21.1 Leufgens darf Fotos und/oder kurze Beschreibungen der produzierten Inserts zu Portfolio- und Werbezwecken (Website, Präsentationen, Social Media) verwenden, sofern dabei keine geschäftskritischen Informationen offengelegt werden (z. B. Preisabsprachen, Zielgruppen-/Kampagnendaten, Kundendaten, Code-Listen oder andere nicht öffentliche Aktionseinstellungen).
21.2 Der Auftraggeber kann vorab schriftlich und begründet widersprechen (z. B. bei Embargo oder Produktlaunch). Leufgens wird den Widerspruch berücksichtigen.

Artikel 22 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

22.1 Für alle Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
22.2 Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
22.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Leufgens.

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